Es ist nicht angenehm, sich mit dem Thema Tod zu beschäftigen. Hat man keine Verwandten, für die die gesetzliche Erbfolge gilt, erbt im Todesfall der Staat. Wer aber mit seinem letzten Willen der Nachwelt einen guten Dienst erweisen möchte, sollte dies rechtzeitig in einem Testament regeln. Das ist vor allem dann wichtig, wenn das Vermögen ganz oder teilweise für einen gemeinnützigen Zweck bestimmt sein soll.
Die Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar zahlt für Zustiftungen und Treuhandstiftungen, die im Rahmen einer testamentarischen Verfügung erfolgen, keine Erbschaftssteuer, somit kommt Ihr Erbe zu 100% den Kindern und Familien zugute. Für alle weiteren Informationen besuchen Sie hier die Seite der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar.