Wenn eine Person – z.B. im Rahmen eines Testamentes – das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar begünstigen möchte, freuen wir uns natürlich sehr.
Für die juristisch korrekte Benennung gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Die Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar, Maria-Theresia-Str. 42a, 57462 Olpe ist eine juristisch selbstständige Stiftung, deren Satzungszweck die finanzielle Unterstützung des Kinderhospizes ist. Ein Nachlass vermehrt das Stiftungsvermögen und aus den Erträgen der Stiftung wird das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar dauerhaft unterstützt. Eine Begünstigung der Kinder- und Jugendhospizstiftung Balthasar bedeutet also eine langfristige Hilfe.
2. Das Kinder- und Jugendhospiz Balthasar, Maria-Theresia-Str. 30a, 57462 Olpe (in Trägerschaft der GFO – Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH) kann auch direkt begünstigt werden. Dann wird der Nachlass relativ zeitnah für die Arbeit der Einrichtung verwendet, bedeutet also eine eher kurzfristige Unterstützung.
Beide Arten der Unterstützung sind für die Arbeit mit den schwerkranken Kindern und Jugendlichen von gleicher Notwendigkeit und Wichtigkeit!